
Bis zu 65.000 Euro Strafe: Wespen-Fehler kann richtig teuer werden
Frankfurter Rundschau
Wer Wespen erschlägt, riskiert hohe Strafen. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt die Insekten – dabei gibt es nur eine Ausnahme.
Frankfurt – Sommerliche Grillabende können schnell zur Kostenfalle werden: Wer spontan nach lästigen Wespen schlägt, macht sich strafbar. Die schwarz-gelben Insekten stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 39 BNatSchG ist es untersagt, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Diese Regelung erfasst sämtliche der über 10.000 in Deutschland heimischen Wespenarten – einschließlich der Gemeinen und Deutschen Wespe, die regelmäßig unsere Kaffeetafeln besuchen.
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