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Baby auf Balkon: Mutter kommt nicht in psychiatrische Klinik

Baby auf Balkon: Mutter kommt nicht in psychiatrische Klinik

n-tv
Wednesday, March 06, 2024 01:29:47 PM UTC

Eine Frau lässt direkt nach der Geburt ihr Baby stundenlang auf dem Balkon allein. Die 40-Jährige ist psychisch krank und schuldunfähig. In eine psychiatrische Einrichtung kommt sie aber nicht.

Erfurt (dpa/th) - Eine psychisch kranke Frau, die direkt nach einer Hausgeburt das Frischgeborene auf einem Balkon stundenlang allein gelassen hat, wird nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Das Landgericht Erfurt lehnte einen entsprechenden Antrag am Mittwoch ab. Eine solche Unterbringung sei ein gravierender Eingriff, betonte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen. Die strengen Voraussetzungen dafür seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Zwar sei die 40-Jährige aus Gotha aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Aber erhebliche rechtswidrige Taten seien in Zukunft nicht von ihr zu erwarten. Auch dass die Frau erneut schwanger werde und es zu einer ähnlichen Situation komme, sei aus verschiedenen Gründen sehr unwahrscheinlich.

Gleichwohl sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau im Juli 2019 allein in ihrer Wohnung einen Jungen zur Welt gebracht und diesen dann stundenlang ohne sich zu kümmern auf dem Balkon abgelegt hatte. Erst Nachbarn waren durch das Weinen des Babys auf die Situation aufmerksam geworden und hatten die Polizei alarmiert. Im Krankenhaus stellten Mediziner fest, dass das Kind stark unterkühlt war. Die Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigten daher unter anderem versuchten Totschlag vorgeworfen. Diesen Vorwurf sah das Gericht bestätigt. Eine Konsequenz ergibt sich für die schuldunfähige Frau daraus nicht.

Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung beantragten in ihren Schlussforderungen, den Antrag auf Unterbringung abzulehnen - mit ähnlichen Begründungen wie im Urteil. Demnach sei keine Allgemeingefährlichkeit bei der Frau zu erkennen. Alle Seiten bezogen sich auch auf Ausführungen eines Gutachters. Aufgrund ihrer chronischen Erkrankung sei die Frau nicht fähig, das Unrecht einer Handlung zu erkennen, sagte Georg Stolpmann, Neurologe und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ein erhöhtes Risiko dafür, dass die Beschuldigte künftig für andere Menschen gefährlich werden könne, bewertete der Fachmann als gering. Höher sei das Risiko, dass sich die Frau selbst etwas antue. Die Beschuldigte nimmt keine Medikamente, obwohl Experten dies empfehlen.

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