
Asylverfahren beschäftigen Verwaltungsgericht am häufigsten
n-tv
Asylanträge aus manchen Ländern werden in Deutschland meist abgelehnt, weil die Voraussetzung der Verfolgung nicht vorliegt. Dagegen gibt es viele Klagemöglichkeiten, wie die Gerichtsstatistik zeigt.
Berlin (dpa/bb) - Vor allem Klagen zu Asylanträgen und Aufenthaltsfragen haben das Berliner Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr beschäftigt. Etwa zwei Drittel der rund 20.500 Klagen und Eilanträge, die 2023 eingingen, betrafen diese beiden Bereiche, teilte das Gericht am Donnerstag in seiner Statistik zum vergangenen Jahr mit. Im Asylrecht waren es 7686 Klagen, vor allem von Asylbewerbern aus der Türkei (1986 Verfahren), Georgien (1345), Syrien (1008) und Afghanistan (540). Gerichtsverfahren zu einer Asylklage dauerten im Durchschnitt 21,1 Monate, etwas schneller als im Vorjahr (26,9 Monate).
Im Aufenthaltsrecht behandelte das Verwaltungsgericht, das für Klagen von Bürgern gegen den Staat zuständig ist, 5510 Streitsachen. Meistens ging es um Menschen, die mit einem Visum nach Deutschland einreisen wollten. Die durchschnittliche Dauer der Visaklagen betrug zehn Monate.
Einige interessante Streitsachen stehen auch in diesem Jahr wieder an, kündigte das Gericht an:
