
Zwei Haftstrafen im Staatskanzlei-Verfahren
n-tv
Vor fast drei Jahren sind zahlreiche junge Menschen im Hirschgarten in Erfurt überfallen worden. Ein Teil der Täter gilt als rechtsextrem. Ein politisches Motiv erkennt das Gericht im sogenannten Staatskanzlei-Verfahren aber nicht.
Erfurt (dpa/th) - Im Prozess wegen des Überfalls auf eine Gruppe überwiegend junger Menschen im Sommer 2020 vor der Thüringer Staatskanzlei hat das Landgericht Erfurt zwei Haftstrafen verhängt. Zwei der fünf angeklagten Männer sollen nach dem Urteil zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Für die drei übrigen Angeklagten sprach das Gericht Freiheitsstrafen zwischen 12 und 16 Monaten aus, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Ein politisches Motiv der teilweise rechtsextremen Täter sah das Gericht nicht.
Alle Angeklagten hätten sich unter anderem verschiedener Körperverletzungen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Die Opfer hätten an diesem Abend "einen Alptraum" erlebt, "den überhaupt niemand erleben möchte". Der Überfall hatte sich im sogenannten Hirschgarten ereignet, der unmittelbar vor der Thüringer Staatskanzlei in der Landeshauptstadt liegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle fünf Angeklagten an dem Überfall beteiligt waren und dabei auf zahlreiche Menschen einschlugen, darunter auch mindestens einen Zivilpolizisten. Er könne nur "in dürren Worten" beschreiben, was die Opfer in diesen Minuten erlebt hätten, sagte der Richter. "Es sind gravierende Verletzungen hervorgerufen worden." Die Betroffenen hätten schwerwiegende körperliche und seelische Verletzungen davongetragen. Mehrere seien noch immer traumatisiert von den Ereignissen dieser Nacht.
