
Prozess um Antifa-Ost: Zeuge nimmt lieber Beugehaft in Kauf
n-tv
Im Dresdner Antifa Ost-Prozess soll ein mutmaßlicher Rechtsextremist aussagen. Er will aber nicht mit dem Gericht reden und dafür lieber eine Beugehaft in Kauf nehmen.
Im Dresdner Antifa Ost-Prozess soll ein mutmaßlicher Rechtsextremist aussagen. Er will aber nicht mit dem Gericht reden und dafür lieber eine Beugehaft in Kauf nehmen.
Dresden (dpa/sn) - Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten hat ein Zeuge die Aussage verweigert. Ihm droht deshalb jetzt Beugehaft. Der 22-Jährige ist momentan selbst in einem Verfahren gegen die rechtsextreme Gruppierung "Sächsische Separatisten" angeklagt und sitzt in der Justizvollzugsanstalt Görlitz in Untersuchungshaft. Am Mittwoch sollte er in dem anderen Prozess über einen Überfall berichten, bei dem am 15. Februar 2020 Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg in Wurzen attackiert wurden.
Joachim Kubista, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden, wies den Zeugen auf ein Auskunftsverweigerungsrecht für den Fall hin, dass er sich mit Aussagen selbst belastet würde. Das gelte aber nicht für seine Schilderung des Tatgeschehens in Wurzen. Der 22-Jährige gab zu Protokoll, darüber mit dem Gericht nicht reden zu wollen und nannte als Grund "Erlebnisse" mit der Justiz und der Generalbundesanwaltschaft (GBA). Die GBA-Vertreterin beantragte deshalb wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung unter anderem ein Ordnungsgeld und eine "nachdrückliche Beugehaft".
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, würde der Mann bei einer Verurteilung in seinem eigenen Verfahren die Beugehaft zusätzlich ableisten müssen. Lediglich die Untersuchungshaft wird bei einer möglichen Haftstrafe angerechnet. Darauf machte ihn Richter Kubista aufmerksam.
In dem Prozess gegen die mutmaßlichen Linksextremisten müssen sich seit November 2025 sieben Beschuldigte verantworten, es ist einer der sogenannten Antifa-Ost-Prozesse. Laut Bundesanwaltschaft sollen sechs von ihnen, darunter eine Frau, einer kriminellen Vereinigung angehört und eine militante linksextremistische Ideologie miteinander geteilt haben. Ein siebter Angeklagte habe die Vereinigung in drei Fällen unterstützt. Angeklagt wurden Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord und Sachbeschädigung.













