
Zusatzstunde gekippt - GEW will politische Entscheidung
n-tv
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Wie geht es nun weiter?
Magdeburg (dpa/sa) - Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Vorgriffsstundenregelung gekippt hat, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ansage der Politik. Ab heute müsse jede Lehrkraft eine eigene Entscheidung treffen, ob er oder sie die Vorgriffsstunde noch halten wolle, sagte Volker Thiele von der GEW. Diese Entscheidung könne jedoch nur getroffen werden, wenn sich das Ministerium dazu äußere, wie weiter verfahren werden soll.
Am Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, rechtswidrig ist. Die Vorgriffsstundenregelung sei von der Ermächtigungsgrundlage im Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung.
Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. Bildungsminister Jan Riedel (CDU) will sich am Freitagmittag (12.30 Uhr) im Landtag zu der Gerichtsentscheidung äußern.
