
Zulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl erleichtert
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Für kleinere Parteien ist es nach einer Änderung des Bundeswahlgesetzes deutlich einfacher, zur Bundestagswahl im September zugelassen zu werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen sie dafür nur noch ein Viertel der bisher vorgeschriebenen Unterstützerunterschriften vorlegen. Für Thüringen bedeute dies, dass für Landeslisten mindestens 442 Unterschriften notwendig seien, für Kreiswahlvorschläge mindestens 50, teilte Landeswahlleiter Günter Krombholz am Mittwoch in Erfurt mit.
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