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Zehnjähriger will Schwester vor Missbrauch schützen - und stirbt beinahe
n-tv
Im September 2022 stürzt ein Junge im britischen Brighton von einer Klippe und wird schwer verletzt. Was zunächst nach einem Unfall aussieht, ist nach Überzeugung der Behörden ein Mordversuch. Denn das Kind sollte offenbar daran gehindert werden, den Missbrauch an seiner Schwester aufzudecken.
In Großbritannien wird derzeit ein Fall vor Gericht verhandelt, der das Land entsetzt. Ein inzwischen 54-Jähriger ist des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung eines Mädchens unter 13 Jahren sowie des versuchten Mordes an dem Jungen und der Grausamkeit gegenüber einem Kind angeklagt.
Im Prozess vor dem Oxford Crown Court wird er beschuldigt, einen zehnjährigen Jungen in Brighton von den Klippen geworfen zu haben. Britische Medien zitieren Augenzeugenberichte, wonach sie einen Schrei gehört hätten und dann eine "kleine Gestalt fallen sahen, als ob sie von der Klippe geworfen worden wäre". Den Berichten zufolge wollte der Junge den Mann davon abhalten, seine minderjährige Schwester weiter zu vergewaltigen.
Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass der Junge wie durch ein Wunder überlebte. Er sei bei dem Sturz aus etwa 30 Metern Höhe jedoch sehr schwer verletzt worden und "musste mit einem Hubschrauber in ein Londoner Krankenhaus geflogen werden". Zunächst war man davon ausgegangen, dass es sich bei dem Vorfall im September 2022 um einen Unfall gehandelt hatte, unter anderem weil der Angeklagte angegeben hatte, er hätte den Jungen noch ermahnt, nicht so nah an den Rand zu treten. Aufgrund des "extrem schweren Aufpralltraumas", das er erlitten habe, könne sich der Junge an den Sturz selbst nicht erinnern, hieß es vor Gericht.
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Offiziell gibt es noch keinen Tatverdächtigen im Fall der getöteten Valeriia. Einem Medienbericht zufolge nimmt die Polizei verstärkt zwei Männer im näheren Umfeld der Mutter des Mädchens unter die Lupe. Demnach handelt es sich um einen Ex-Freund, mit dem es früher Probleme gegeben haben soll - und einen Stalker.
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Im Rechtsstreit um ein Knöllchen hat der Halter eines zu lange abgestellten Fahrzeugs einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Zwar stand sein Auto zweifelsohne zu lange auf einem Parkplatz. Den Verfassungsrichtern reichten aber die Beweise nicht, um ihn als den zu überführen, der das Auto da parkte.