
Windkraft und Denkmalschutz: Erlass soll Tempo bringen
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (OVG) will das Schweriner Umweltministerium zusätzlich für Klarheit bei Windkraft-Genehmigungen sorgen. Das OVG hatte im Februar in einem in Nordwestmecklenburg angesiedelten Fall Bedenken von Denkmalschützern untergeordnet und schnellere Verfahren angemahnt. Man habe die Schlussfolgerungen aus dem Urteil in einem Erlass geregelt, teilte das Ministerium am Freitag mit.
Der Denkmalschutz war von der Windkraft-Branche zuletzt als besonderer Hemmschuh beim Ausbau der Windenergie in MV ausgemacht worden, unter anderem wegen verschleppter Verfahren. Firmen hatten mehrere Untätigkeitsklagen eingereicht.
Wie das Ministerium nun mitteilte, sind die Genehmigungsbehörden künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG zu berufen. Das Gericht habe unter anderem auf das überragende öffentliche Interesse an Windenergie verwiesen. Es habe außerdem bekräftigt, dass Denkmalfachbehörden innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben könnten. Erfolge dies nicht, "findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren".
Bislang war es in den Worten des OVG mitunter zu einem "Ping-Pong-Spiel" in der Verwaltung gekommen, und gesetzliche Fristen seien nicht eingehalten worden.
