
Weinkontrolleur überprüft Glühwein auf Weihnachtsmärkten
n-tv
Eine EU-Verordnung regelt, welche Getränke überhaupt Glühwein genannt werden dürfen. Ob die Standbetreiber sich daran halten, kontrollieren Experten. Wie fällt ihr Urteil in Hannover aus?
Hannover (dpa/lni) - Glühwein muss zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten und darf nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden. Für die Zusammensetzung des wärmenden Getränks gibt es rechtliche Vorschriften.
Ob die EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse auf Niedersachsens Weihnachtsmärkten eingehalten wird, überprüft Weinkontrolleur Moritz Kröning vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit (Laves). Die Proben analysiert der 47-Jährige nicht nur im Labor in Braunschweig, sondern er kontrolliert auch Glühweinstände, etwa in Hannover.
Am Feuerzangenbowle-Stand aus Bremen in der Nähe der Marktkirche hat Kröning nichts auszusetzen. In den Kupferkesseln, in denen das Getränk warm gehalten wird, befinden sich Behälter aus Edelstahl. Damit wird verhindert, dass ungewollte Stoffe in die Bowle gelangen könnten. Bei den Kontrollen würden von Jahr zu Jahr weniger Mängel festgestellt, berichtet der Kontrolleur. Im vergangenen Jahr war von landesweit 39 Proben nur eine bei der Testung auf Schwermetalle auffällig gewesen.
