
Was die neue Grundsteuer für Hausbesitzer und Mieter heißt
n-tv
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland anders berechnet. Für manche Hausbesitzer könnte es deutlich teurer werden. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Stuttgart (dpa/lsw) - Seit langem sind die Finanzämter an der Umsetzung der neuen Regeln, am 1. Januar treten sie dann in Kraft: Für Grundbesitzer, Häuslebauer und auch Mieter wird dann die fällige Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Was sich dann ändert und warum gab es überhaupt eine Reform? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer Grund besitzt, muss für diese Flächen Grundsteuer bezahlen. Je nach Art des Grundstücks werden unterschiedliche Steuern fällig. Für die meisten Menschen im Land ist die Grundsteuer B relevant: Sie wird für betriebliche und private Grundstücke fällig. Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Neu eingeführt wird ab Januar 2025 die Grundsteuer C. Mit dieser können Kommunen nach Angaben des Finanzministeriums künftig einen höheren Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke beschließen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen komplett den Kommunen zu.
Grundsätzlich berechnet sich die zu zahlende Grundsteuer B laut Finanzministerium aus der Größe des Grundstücks, dem Wert des Bodens, einer gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Kommunen selbst festlegen. Auf seiner Internetseite nennt das Finanzministerium etwa das Beispiel eines Einfamilienhauses, das auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück steht. Für dieses Grundstück hat ein unabhängiger Gutachterausschuss einen Wert von 250 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Die Beispielgemeinde hat zudem einen Hebesatz von 350 Prozent angesetzt. In diesem Fall würden für das Grundstück knapp 320 Euro Grundsteuer im Jahr fällig.
