
Verdacht der Misshandlung: Mutter kämpft um ihr Kind
Frankfurter Rundschau
Nina B. aus Darmstadt fallen Blessuren bei ihrem Sohn auf, wenn er beim Vater war. Sie wendet sich an das Jugendamt. Statt zu helfen, nimmt man ihr den Vierjährigen weg.
Der Anruf kam um 12.35 Uhr: „Sie brauchen Ihren Sohn heute nicht vom Kindergarten abzuholen“, sagt eine Frau vom Jugendamt. Er wohne ab heute bei seinem Papa.
Die Mutter, Nina B. (Namen von Mutter und Kind geändert), ist geschockt. Sie ist Berufsschullehrerin im Rhein-Main-Gebiet. „Ich weiß nicht mehr, wie ich es schaffte, nach Hause zu fahren“, sagt sie. Von unterwegs ruft sie panisch ihren Anwalt an, fragt, ob dort ein Beschluss vom Amtsgericht zur Umplatzierung ihres vierjährigen Sohnes Tim eingegangen sei – dies ist nicht der Fall. Sie fährt zur Kita, doch ihr Ex-Partner, von dem sie sich wegen Gewalterfahrungen 2019 getrennt hatte, hat den gemeinsamen Sohn bereits abgeholt. „Ohne Vorbereitung, ohne Verabschiedung, nicht einmal sein Lieblingskuscheltier konnte er mitnehmen“, sagt Nina B. In ihrem Briefkasten findet sie eine Nachricht des Jugendamts Darmstadt, man habe sie nicht erreichen können. Im Gerichtsbeschluss, der später zugeht, wird die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater damit begründet, dass die Umgänge nicht funktionierten, die Mutter ihre Ängste vor den impulsiven Verhaltensweisen des Vaters auf das Kind übertrage und dieses dadurch in einen Loyalitätskonflikt gerate, der das Kindswohl gefährde.
Bis sie ihren Sohn zum ersten Mal persönlich wieder sehen darf, vergehen drei Monate. Nina B. legt gegen die Umplatzierung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein – ohne Erfolg. Sie strengt mehrere Gehörrügen an, geht bis zum Bundesverfassungsgericht – doch dieses lehnt die Beschwerde ohne Begründung ab.













