
Verbraucherzentrale verklagt Hornbach wegen potenziell gefährlicher Pflanzen
n-tv
Möglicherweise irreführende Werbung kann Unternehmen viel Geld kosten. Der Baumarktriese Hornbach sieht sich diesem Vorwurf ausgesetzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen behauptet, dass Kunden beim Pflanzenkauf getäuscht worden seien.
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Baumarktkette Hornbach wegen irreführender Werbung beim Verkauf potenziell invasiver Pflanzen. Das Unternehmen habe online unter anderem Forsythien - auch Goldglöckchen genannt - und Apfelrosen als Naturschutz- und Vogelschutzhecken verkauft und die Pflanzen als heimisch und ideal für Insekten und Vögel beworben, erklärten die Verbraucherexperten in Leipzig. Tatsächlich seien drei der angebotenen Pflanzenarten "potenziell invasiv und können die Biodiversität bedrohen".
Die Verbraucherzentrale klagt gegen den Baumarktriesen daher wegen irreführender Werbung. Es habe keine Transparenz für eine fundierte Kaufentscheidung der Kunden und Kundinnen gegeben. "Das war aus unserer Sicht Greenwashing", erklärte Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Würden die Pflanzen als Ziergewächse verkauft werden, hätten wir kein Problem."
