Urteil: Gewinne aus Pokerspielen können steuerpflichtig sein
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Münster (dpa/lnw) - Gewinne aus Online-Pokerspielen können unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte als 20-Jähriger im Jahr 2009 geschätzt rund 446 Stunden online gespielt, dabei zur Hilfe eine Software eingesetzt und umgerechnet 82.826,05 Euro gewonnen. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei um gewerbliche Einkünfte aus einem Geschicklichkeitsspiel und nicht um Glücksspiel, bei dem die Gewinne steuerfrei sind. Der Kläger habe "mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt", begründete das Gericht die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Der Senat hat Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az.: 11 K 3030/15, Urteil vom 10.3.2021).
Das Finanzgericht merkte aber an, dass der Kläger erst ab Oktober 2009 die Grenze zwischen Hobby und berufsmäßigem Spiel überschritten habe. Von 2007 bis 2008 hatte er demnach nur Cent-Beträge eingesetzt und einen Gesamtgewinn von 1000 Dollar eingestrichen. Im Monat saß er dabei fünf bis zehn Stunden am Computer. Das änderte sich ab 2009, als es laut Mitteilung über 400 waren. Deshalb seien diese Einkünfte aus einem Gewerbe als Gewinne einzuschätzen, die zu versteuern seien. © dpa-infocom, dpa:210601-99-819382/2Torgelow (dpa/mv) - Weil ein 19 Jahre alter Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, wurde die B109 nahe Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zwischenzeitlich voll gesperrt. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit. Weshalb der Fahrer gegen 8.00 Uhr am Donnerstagmorgen mit seinem Fahrzeug samt Anhänger von der Straße abkam, ist bislang unbekannt. Der Fahrer blieb unverletzt, es entstand ein Sachschaden von ungefähr 140.000 Euro. Bei dem Unfall wurde sowohl die Bankette als auch ein Baum beschädigt.
Grasbrunn (dpa/lby) - Ein 18-Jähriger soll einen 25-Jährigen in dessen Wohnung in Grasbrunn (Landkreis München) mit Stichen schwer verletzt haben und anschließend geflohen sein. Der Tatverdächtige wurde zwei Tage später festgenommen und kam in Untersuchungshaft, wie ein Polizeisprecher am Donnerstag mitteilte. Gegen ihn werde wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die FDP-Fraktion hat das Ausbleiben von Antworten auf ihre Fragen zum Cum-Ex-Steuerskandal kritisiert. Sie sieht dadurch ihre Rechte als Opposition durch NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) missachtet. Seit einem halben Jahr liege eine Große Anfrage der FDP zum Cum-Ex-Steuerskandal unbeantwortet im Ministerium. Die reguläre Frist von drei Monaten sei längst überschritten, kritisierte die FDP am Donnerstag in Düsseldorf.