Twitter und Facebook blockieren Werbung
n-tv
Der russische Angriff auf die Ukraine wirkt sich auch auf die sozialen Medien aus. Die US-Medienkonzerne Twitter und Facebook reagieren auf Moskaus Aggression mit Beschränkung ihrer Dienste.
Der Facebook-Konzern Meta sowie der Kurznachrichtendienst Twitter reagieren mit Einschränkungen ihrer sozialen Netzwerke auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Man sei dabei, russische Staatsmedien daran zu hindern, in dem sozialen Netzwerk weltweit Anzeigen zu schalten oder dort Geld zu verdienen, gab der Sicherheitschef bei Facebook, Nathaniel Gleicher, auf Twitter bekannt.
Twitter wiederum blockiert bis auf weiteres Werbeanzeigen in Russland sowie in der Ukraine. So wolle man sicherstellen, dass wichtige Informationen zur öffentlichen Sicherheit hervorgehoben werden, hieß es. Werbung lenke davon ab.
Unterdessen wandte sich der ukrainische Minister für Digitalisierung, Vize-Premier Mychajlo Fedorow, in einem Brief an Apple-Chef Tim Cook und rief ihn auf, die Sanktionen gegen Russland durch Blockierung von Apple-Diensten einschließlich des App-Stores zu flankieren. In dem auf Twitter verbreiteten Schreiben heißt es: "Wir brauchen ihre Unterstützung - im Jahr 2022 ist moderne Technologie vielleicht die beste Antwort auf die Panzer, Mehrfachraketenwerfer (Grad) und Raketen". Er schloss mit den Worten: "Wir sind sicher, dass solche Aktionen die Jugend und die aktive Bevölkerung Russlands motivieren werden, die schändliche militärische Aggression proaktiv zu stoppen."
Vorwürfe gibt es zahlreiche. Sie scheinen sich langsam zu einem Muster Russlands zu verdichten. Das Land lockt offenbar Männer ärmerer Länder mit vermeintlichen Hilfsjobs an und schickt sie dann als Invasoren in die Ukraine. Hunderte scheinen betroffen. Sri Lanka fordert die Rückkehr von 800 Männern.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Grundsteuermodell für den Südwesten ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber darf die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erheben - ohne Berücksichtigung der darauf stehenden Gebäude, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag entschied. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.