Timmendorfer Strand und Hohwacht: Zweitsteuersatzung gekippt
n-tv
Nach Gerichtsentscheidungen vor einigen Jahren mussten Kommunen im Norden neue Satzungen für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern verabschieden. Doch auch diese haben nicht immer Bestand. Was können Eigentümer von Zweitwohnungen nun tun?
Schleswig (dpa/lno) - Die Zweitwohnungssteuersatzungen von Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sie am Mittwoch im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt (Az. 6 KN 1/24 und 2/24), wie das OVG am Donnerstag mitteilte. Das OVG schloss sich mit der Entscheidung der vom Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung an. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die Regelwerke aus den Jahren 2020 beziehungsweise 2021 hatten einen neuen Steuermaßstab aufgenommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht im Januar 2019 den bis dahin verwendeten Maßstab für verfassungswidrig erklärt hatte. Der neue Steuermaßstab orientiert sich maßgeblich am Lagewert, ergänzt um weitere Faktoren wie Größe und Alter der Zweitwohnung. Der Lagewert entspricht wiederum dem Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet. Auch dieser Maßstab verstößt nach Auffassung des OVG gegen das grundgesetzliche Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit.
Für den Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, ist das Urteil keine Überraschung. "Bodenrichtwerte sind für die Zweitwohnungssteuer ein genauso ungeeigneter Maßstab wie für die Grundsteuer. Dieser Maßstab führt zu unverhältnismäßigen Ergebnissen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Nach Ansicht Blažeks ist die Gerichtsentscheidung eine gute Nachricht für Zweitwohnungseigentümer. "Mit einer unwirksamen Satzung dürfen die betroffenen Gemeinden keine Zweitwohnungssteuer mehr erheben. Eigentümer von Zweitwohnungen sollten - nicht nur in den betroffenen Gemeinden - Widerspruch gegen aktuelle Bescheide - innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat - erheben." Die entsprechenden Satzungen in Schleswig-Holstein seien vergleichbar und voraussichtlich allesamt anfechtbar, sagte der Verbandschef.
Erlangen (dpa/lby) - Ein mutmaßlich unter Drogen stehender Mann hat auf einem Autohof in Mittelfranken helfende Polizisten geschlagen und getreten. Die vier Beamten wurden leicht verletzt, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Die Polizisten hatten den Angaben nach den hilflosen Mann am Autohof Erlangen-Tennenlohe gefunden und riefen einen Krankenwagen. Der Mann wehrte sich jedoch massiv gegen die Polizisten. Die Beamten brachten ihn dann zu Boden und in ein psychiatrisches Klinikum.
Barßel (dpa/lni) - Eine Radfahrerin ist im Landkreis Cloppenburg bei einem Zusammenstoß mit einem Motorrad lebensgefährlich verletzt worden. Die 74-Jährige habe den ersten Erkenntnissen der Ermittler nach mit ihrem Pedelec an einer Kreuzung eine Straße überquert, ohne auf den Verkehr zu achten, teilte die Polizei mit. Ein dort fahrender und vorfahrtsberechtigter Motorradfahrer prallte trotz Bremsung und eines Ausweichmanövers in die Frau. Sie wurde durch den Zusammenstoß lebensgefährlich verletzt und mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Der 33 Jahre alte Motorradfahrer wurde schwer verletzt.
Solingen (dpa/lnw) - Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Solingen sind laut Feuerwehr zehn Menschen verletzt worden. Wie schwer, war zunächst nicht bekannt, wie ein Sprecher der Feuerwehr-Leitstelle Solingen-Wuppertal sagte. Demnach war es durch das Feuer in einer Erdgeschosswohnung am Samstagmorgen zu einer starken Rauchentwicklung gekommen.
Dresden (dpa/sn) - Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), hat nach der Attacke auf den sächsischen SPD-Europakandidaten Matthias Ecke beim Aufhängen von Wahlplakaten hartes Durchgreifen gefordert. "Gewalt verletzt nicht nur den Menschen, sondern auch unsere Gemeinschaft", sagte er am Samstag dem "Spiegel". Wer Kandidaten oder politische Mitbewerber angreife oder bedrohe, stelle sich außerhalb unseres demokratischen Konsenses. "Die Polizei und Ermittlungsbehörden müssen hart durchgreifen", forderte Schneider. Auch die gesellschaftliche Mehrheit im Land müsse vor Ort deutlich machen, dass solche Angriffe geächtet werden.
Friedrichshafen (dpa/lsw) - Ein stechend riechender Brief hat beim Autozulieferer ZF in Friedrichshafen (Bodenseekreis) einen Einsatz ausgelöst. Wie die Polizei mitteilte, hatten Mitarbeitende am Samstagvormittag einen auffälligen Geruch in den Postsendungen an das Unternehmen wahrgenommen und die Polizei verständigt. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst kamen auf das Firmengelände.