
Stromkabel für Gasförderung vor Borkum vorerst zulässig
n-tv
Darf das umstrittene Stromkabel zur Gasplattform bei Borkum jetzt gebaut werden? Ein neuer Gerichtsbeschluss sorgt für Bewegung – aber nicht für klare Verhältnisse.
Lüneburg/Borkum (dpa/lni) - Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Die DUH hatte beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des Unternehmens One-Dyas vorerst zu stoppen.
Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es würde durch ein Schutzgebiet verlaufen, in dem laut Gericht geschützte Riff-Formationen liegen, die durch die Bauarbeiten beeinträchtigt oder beseitigt würden. Die Genehmigung war im Frühjahr unter anderem um zusätzliche Kompensationsauflagen ergänzt worden.
Trotz des OVG-Beschlusses bleibt die Verlegung des Kabels vorerst untersagt. In einem weiteren Verfahren hatte die DUH im Juli vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg mit einem Antrag Erfolg. Die Umwelthilfe hatte beantragt, dass bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Diese waren vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden.
