
Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft
n-tv
Mehr als 80 Drohschreiben werden an Vertreter des öffentlichen Lebens geschickt. Vor Gericht steht ein 54-Jähriger, dessen Schuld die Anklage für erwiesen hält. Die Nebenklage zweifelt indes daran, dass der Mann alle Schreiben allein verfasst hat. Sie hat weiter einen Polizisten als Komplizen im Verdacht.
Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan warf M. in seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe der heute 54-Jährige versendet. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in dem Verfahren zurückgewiesen.
Es bestehe kein Zweifel daran, dass M. der Verfasser gewesen sei, sagte der Anklagevertreter weiter. M. habe personenbezogene Daten über die Opfer gesammelt und sich dafür unter anderem als Polizist ausgegeben. Es handele sich um einen hochintelligenten Täter, in dessen Wohnung unter anderem Bücher zu "Methoden der Manipulation" gefunden worden seien. Der Absender "NSU 2.0" spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.
Die Nebenklagevertreterin hingegen kritisierte den Ermittlungsansatz, von einem Einzeltäter auszugehen. Zumindest für das allererste Drohschreiben komme ein Alternativtäter in Betracht. Und auch die Frage der umfangreichen Datenabfragen zu der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sei aus Sicht der Nebenklage nicht geklärt worden.
