![Sieben Högel-Vorgesetzte freigesprochen](https://bilder1.n-tv.de/img/incoming/crop23649760/456132543-cImg_16_9-w1200/276798829.jpg)
Sieben Högel-Vorgesetzte freigesprochen
n-tv
Der Krankenpfleger Högel hat über Jahre Dutzende Patienten getötet. Die genaue Zahl ist bislang nicht bekannt. Vor Gericht mussten sich nun mehrere seiner Vorgesetzten mit der Frage auseinandersetzen, ob die Taten zu verhindern gewesen wären. Der Richter zieht eine ernüchternde Bilanz.
Im Prozess gegen sieben frühere Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel hat das Landgericht Oldenburg alle Angeklagten freigesprochen. "Es ist kein vorsätzliches Fehlverhalten ersichtlich", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann bei der Urteilsverkündung. Vorsatz wäre jedoch Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen. In Betracht kommende mögliche Vorwürfe der Fahrlässigkeit wären verjährt. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Angeklagt waren drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Sie standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen beziehungsweise Tötung durch Unterlassen seit Februar vor Gericht. Es seien zwar Fehler von den Angeklagten gemacht worden, sagte Bührmann. Högel sei eine auffällige Person gewesen, Kollegen und Vorgesetzte hätten ihm zunehmend misstraut. "Man hätte sich gewünscht, dass viel klarer diesem Misstrauen nachgegangen wäre", sagte Bührmann.
Dennoch sei im Verfahren deutlich geworden, dass niemand in den Kliniken Högel bewusstes Töten zugetraut habe. "Das ist das Tragische des Unbegreifbaren", sagte der Richter. "Dieses Verfahren lässt uns alle traurig zurück."
![](/newspic/picid-2921044-20240614181748.jpg)
Ein Routineeingriff verläuft nicht nach Plan: Als der Arzt anfängt, den Bauch der Patientin unnötigerweise aufzuschneiden, bricht im OP-Saal Panik aus. Dann wird klar - der Chirurg ist stark betrunken. Der Mediziner muss sich vor Gericht verantworten - und wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.