
Senat will weiterhin keine Vornamen von Verdächtigen nennen
n-tv
Die AfD will vom Senat häufige Vornamen von Straftätern mit Messern wissen. Jüngst entschied dazu der Berliner Verfassungsgerichtshof. Doch die Geschichte ist damit noch nicht zu Ende.
Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben - trotz einer juristischen Niederlage in dem Fall vor dem Verfassungsgerichtshof. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten.
Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar zugestellt.
Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert werden.
