Schweden genehmigt erneut Koran-Verbrennung
n-tv
Dänemark prüft aus Sorge um die öffentliche Sicherheit ein Verbot von Koran-Verbrennungen, Schweden geht einen anderen Weg: Die Stockholmer Polizei genehmigt erneut eine Protest-Aktion, bei der die heilige Schrift des Islam verbrannt werden soll. Denn dafür braucht es keine Genehmigung.
Die schwedische Polizei hat eine Demonstration vor dem Parlament in Stockholm genehmigt, bei der die Organisatoren erneut einen Koran verbrennen wollen. "Ich werde ihn so oft verbrennen, bis er verboten ist", kündigt der Organisator Salwan Najem in der Zeitung "Expressen" an. Bei ähnlichen Protesten dieser Art hatte bereits der irakische Flüchtling Salwan Momika Korane in Stockholm angezündet. Najem hatte sich zwei dieser Aktionen angeschlossen. Seine eigene Protestaktion soll am frühen Nachmittag stattfinden.
Die schwedische Polizei hatte zuvor betont, sie erteile nur Genehmigungen für öffentliche Versammlungen, nicht für die Inhalte dieser Versammlungen.
In Schweden und dem Nachbarland Dänemark hatte es zuletzt mehrfach Demonstrationen gegeben, bei denen der Koran angezündet oder die heilige Schrift der Muslime mit Fußtritten geschändet worden war. Ende Juni zündete Momika vor einer Moschee in Stockholm einige Seiten des Korans an. Mitte Juli trampelte er vor der irakischen Botschaft auf einem Exemplar des Koran herum.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Auftrieb für die Rechtspopulisten bei der Europawahl: Die AfD steht bei den Jungwählern hoch im Kurs, sie liegt gemeinsam mit der Union ganz vorn. Die Grünen haben bei den jungen Leuten massiv eingebüßt. Grüne Themen wurden längst von anderen abgelöst, analysiert Politikwissenschaftler Thomas König, Professor für Politikwissenschaft und europäische Politik an der Universität Mannheim im Gespräch mit ntv.