
Innenministerium warnt: Lücken bei Schutz von Infrastruktur
n-tv
Stromausfall, Sabotage, Drohnen: Sachsens Experten warnen, dass wichtige Einrichtungen beim neuen Gesetz des Bundes durchs Raster fallen. Zugleich gebe es noch viel Arbeit beim Ausbau der Sicherheit.
Stromausfall, Sabotage, Drohnen: Sachsens Experten warnen, dass wichtige Einrichtungen beim neuen Gesetz des Bundes durchs Raster fallen. Zugleich gebe es noch viel Arbeit beim Ausbau der Sicherheit.
Leipzig (dpa/sn) - Vertreter des sächsischen Innenministeriums haben trotz des neuen Bundesgesetzes zum Schutz kritischer Infrastruktur vor erheblichen Sicherheitslücken in Deutschland gewarnt. Nach Einschätzung von Jörg Pichler, Leiter der Projektgruppe "Strategie Zivile Verteidigung" im Staatsministerium des Innern (SMI), bildet das sogenannte KRITIS‑Dachgesetz die tatsächliche Gefährdungslage nicht ab.
Das vergangene Woche in Kraft getretene Gesetz, das Betreiber kritischer Anlagen zu einem besseren Schutz verpflichtet, gilt aktuell nur für Einrichtungen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. In einem dünner besiedelten Land wie Sachsen führe der bundesweit geltende Schwellenwert dazu, dass nur wenige Einrichtungen überhaupt als kritisch gelten.
"Nach derzeitigem Zuschnitt wäre in Sachsen noch nicht einmal ein Stadtwerk als KRITIS‑Betreiber erfasst", sagte Pichler am Dienstag bei einer Konferenz des Mitteldeutschen Instituts für Sicherheitsindustrie (MISI) in Leipzig. Man rechne aktuell mit etwa 20 betroffenen Unternehmen – aus Sicht des Ministeriums deutlich zu wenig, um die reale Versorgungsstruktur abzubilden.
Die Länder hatten den Schwellenwert bereits im Bundesrat kritisiert und eine Absenkung gefordert, aber dem Gesetz Anfang März letztlich zugestimmt. Ermöglicht wurde dies durch eine Protokollerklärung des Bundes, die Nachjustierungen in Aussicht stellt. Das Gesetz macht Unternehmen und Behörden strengere Vorgaben zur Sicherung wichtiger Anlagen etwa gegen Sabotage, Einbrüche und Anschläge, verweist aber zahlreiche Detailfragen auf spätere Rechtsverordnungen.













