Schuhbeck steht vor Haftstrafe - Urteil erwartet
n-tv
Nach dem Geständnis im Prozess wegen Steuerhinterziehung ist die Frage eigentlich nur noch, wie hoch die Haftstrafe für Starkoch Schuhbeck ausfällt. Der 73-Jährigen hat sein unternehmerisches Scheitern eingeräumt.
Vor dem Landgericht München I wird es ernst für Alfons Schuhbeck. Denn in der Verhandlung ab 9 Uhr soll sich entscheiden, ob der Star-Koch wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss. "Ich habe einiges falsch gemacht", hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."
Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll. Nach Schuhbecks zweiteiligem Geständnis stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.