
"Querdenker" Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen
n-tv
Dem Gründer der "Querdenken"-Initiative wird vorgeworfen, mehr als eine halbe Million Euro Spenden privat verwendet zu haben. Ein Gericht spricht Michael Ballweg nun von diesem Vorwurf frei. Für ein anderes Vergehen verwarnen ihn die Richter jedoch.
Der Prozess gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg ist mit einem teilweisen Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig - und verwarnte ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ballweg musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für "Querdenken" eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für "Querdenken" in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.
Ballwegs Verteidiger wiesen die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.
