
Prozess: Muss Vermieter Aufnahme von Flüchtlingen erlauben?
n-tv
In der Regel braucht ein Mieter die Erlaubnis seines Vermieters, wenn er Menschen in seinem Wohnraum aufnehmen oder diesen untervermieten will. Wie sieht es aber aus, wenn es um Kriegsflüchtlinge geht? In München soll sich diese Frage am Dienstag vor Gericht klären.
München (dpa/lby) - Vor dem Amtsgericht München soll am Dienstag (8.30 Uhr) ein Urteil zur Frage verkündet werden, ob ein Mieter ohne die Einwilligung seines Vermieters Kriegsflüchtlinge zu Hause aufnehmen darf. In dem Prozess geht es um einen 45-Jahre alten Mieter, der nach dem Tod seiner Frau mit seinen zwei Kindern in einem großen Haus in Gräfelfing (Landkreis München) lebt und Mitte März zwei Ukrainerinnen dort aufgenommen hat, die seitdem im Dachgeschoss leben. Die Vermieter wollen das unterbinden.
Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung - wenn sie nämlich ein "berechtigtes Interesse" geltend machen können. Im Prozess soll geklärt werden, ob humanitäre Hilfe ein solches "berechtigtes Interesse" darstellt. Der Mieterverein München unterstützt den 45-Jährigen und übernimmt die Kosten des Prozesses.













