
Pflege-Impfpflicht kann umgesetzt werden
n-tv
Hunderte Betroffene hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt: Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht und gibt grünes Licht für die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Wie die Richter entscheiden, kann diese aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden.
Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung vom Donnerstag wurde nun in Karlsruhe veröffentlicht.
Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.
Die Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären - oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt. Diese Abwägung ging zum Nachteil der Kläger aus. "Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber", teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne "zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken".
