Mord oder nicht? Raser muss erneut vor BGH
n-tv
Zum zweiten Mal soll Deutschlands höchstes Strafgericht über einen Raser-Unfall urteilen, bei dem eine Unbeteiligte starb. Der Fahrer soll lebenslang in Haft, der BGH aber sieht Mord nicht erwiesen. Im neu aufgerollten Prozess verlässt der Mann das Gericht unter Applaus. Doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf.
Im neu aufgerollten Prozess wegen eines tödlichen Autorennens in Moers am Niederrhein hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen die deutlich gemilderte Strafe von vier Jahren für einen 24-Jährigen eingelegt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde. Die Staatsanwaltschaft sei weiter der Meinung, dass der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Zuständig ist nun der Bundesgerichtshof (BGH). Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war am Ostermontagabend 2019 mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin erlitt tödliche Verletzungen, als der hochmotorisierte Wagen des jungen Mannes gegen ihr Auto prallte.More Related News