
Millionen Corona-Impfzertifikate laufen bald aus: Wer betroffen ist
Frankfurter Rundschau
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ändert sich die Gültigkeit der Corona-Impfzertifikate. Dabei wird neu definiert, wer zukünftig als grundimmunisiert gilt.
Frankfurt – Bevor im Frühjahr dieses Jahres die meisten Maßnahmen gegen Corona wegfielen, war die Frage nach der Grundimmunisierung ein beherrschendes Thema. Kaum ein gesellschaftlicher Bereich kam ohne Zulassungsbeschränkungen in Form von 3G, 2G oder gar 2G+ Regeln aus. Eine entsprechende App auf dem Handy, die den Bürger:innen ihre Grundimmunisierung bescheinigte, wurde zum stetigen Begleiter für Restaurantbesuche oder der Teilnahme an Veranstaltungen während der Pandemie.
Wenn am 1. Oktober dieses Jahres das neue, von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelte Infektionsschutzgesetz mit neuen Corona-Regeln in Kraft tritt, wird die Bestimmung darüber erneuert, wer als grundimmunisiert gilt.
Laut Bundesgesundheitsministerium, sind die nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise nur noch bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollständigen Impfung gültig. Ab dem 1. Oktober ist dann grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine dritte Impfung) erforderlich, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.
Nach aktuellem Stand liegen noch bis zum 30. September in den folgenden Fällen eine Corona-Grundimmunisierung vor:
Ab dem 1. Oktober gelten Bürgerinnen und Bürger in den folgenden Fällen als „vollständig geimpft“:













