
Mauer-Streit: Akute Einsturzgefahr war nicht erkennbar
n-tv
Mosbach/Wertheim (dpa/lby) - Im Rechtsstreit um eine eingestürzte historische Mauer in Wertheim (Main-Tauber-Kreis) hat der klagende Mauereigentümer eine Niederlage erlitten. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Mosbach war die Mauer zwar von Anfang an nicht standsicher, aber eine akute Einsturzgefahr sei bei der oberflächlichen Inaugenscheinnahme nicht erkennbar gewesen. Das Ausmaß der Gefährdung hätte dem Gericht zufolge erst nach einer Voruntersuchung erkannt werden können. Diese habe der Eigentümer aber nicht beauftragt.
Im Dezember 2019 war ein Teil einer denkmalgeschützten Stützmauer in der Wertheimer Altstadt eingestürzt. Menschen wurden nicht verletzt. Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war zuvor nach Regengüssen von einer Fachfirma überprüft worden. Diese hatte keine Gefährdung gesehen, die eine Absperrung notwendig gemacht hätte.
Der Mauereigentümer zog nach dem Einsturz vor Gericht. Er hatte eine Entschädigung von 150.000 Euro gefordert. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Landgerichts war die akute Einsturzgefahr für die auf Mauerwerkssanierungen spezialisierte Firma ohne Kenntnisse der Konstruktion, geotechnischer Rahmenbedingungen und ohne rechnerische Untersuchungen nicht erkennbar gewesen. Risse seien für die Standsicherheit ohne Bedeutung und nicht der Grund für den Einsturz gewesen.
