Lebenslange Haft für zwei Afghanen gefordert
n-tv
Im Juli 2021 töten zwei Brüder ihre ältere Schwester, weil diese frei über ihr Leben bestimmen wollte. Seit 10 Monaten müssen sich die beiden nun wegen Mordes vor dem Berliner Landgericht verantworten. Den Angeklagten droht lebenslange Haft.
Nach dem gewaltsamen Tod einer Afghanin hat die Berliner Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes für zwei Brüder der 34-Jährigen gefordert. Die 27- und 23-jährigen Angeklagten hätten ihrer Schwester "das Recht abgesprochen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen", sagte Staatsanwältin Antonia Ernst in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Die Brüder seien mit der Entwicklung der geschiedenen Frau nicht einverstanden gewesen, sie hätten sie "bestrafen und als Familienmitglied entfernen wollen". Das Urteil soll am 9. Februar verkündet werden.
Seit mehr als zehn Monaten wird der Fall verhandelt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt, so Ernst. Am 13. Juli 2021 hätten die beiden Brüder ihre Schwester unter dem Vorwand, eine Wohnung für die 34-Jährige und ihre beiden Kinder in Aussicht zu haben, aus einer Flüchtlingsunterkunft gelockt. In der Unterkunft des 23-Jährigen in Berlin-Neukölln sei die Frau der Übermacht ihrer Brüder ausgesetzt gewesen. Sie hätten ihre Schwester erdrosselt und erstickt, ihr dann einen tiefen Halsschnitt zugefügt. Die Leiche haben die Brüder den Erkenntnissen zufolge in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Rund drei Wochen später wurde die Tote in einem Erdloch in der Nähe des bayrischen Wohnortes des 27-Jährigen entdeckt.
Die Staatsanwältin sagte, die Afghanin habe unabhängig von ihren Brüdern in einer neuen Beziehung leben wollen -"ein Gefängnis, dem sie sich entziehen wollte". Nach Angaben mehrerer Zeugen habe die Frau in Todesangst vor ihren Brüdern gelebt, die sie andererseits geliebt habe. Einer Bekannten habe sie anvertraut, ihre Brüder würden sie töten, wenn sie von ihrem Freund erfahren würden. Die Angeklagten hätten die Frau "aufgrund ihres Geschlechts als etwas Minderwertiges angesehen", sagte Ernst. Sie hätten ihre Schwester heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet.