
Landratsamt will Verfahren gegen Nordhausens OB fortsetzen
n-tv
Nordhausen (dpa/th) - Nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen die Suspendierung von Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos) gekippt hat, will der Landkreis das Disziplinarverfahren gegen den Stadtchef fortführen. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen "in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens" erreichten, jedoch nicht so schwerwiegend seien, um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechtfertigen.
"Das VG hat somit wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens gegeben", teilte der Landkreis auf Anfrage mit. Man wolle das Disziplinarverfahren somit weiterführen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Buchmann hatte die Vorwürfe - unter anderem ging es um mutmaßliches Mobbing - in der Vergangenheit als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Er war seit 2017 im Amt. Auf die Frage, ob der Oberbürgermeister nach der Gerichtsentscheidung nun automatisch wieder im Amt sei, antwortete das Landratsamt nicht.
Das Verwaltungsgericht hatte in der Mitteilung deutlich gemacht, dass sich eine gerichtliche Prüfung weiterer Vorwürfe als schwierig bis unmöglich erwiesen habe. So habe die zuständige Aufsichtsbehörde es bislang in Teilen versäumt, erforderliche Ermittlungen durchzuführen. Dadurch sei eine angemessene Bewertung der Vorwürfe durch das Gericht nicht möglich.
