
Land Hessen nimmt angeklagten Oberstaatsanwalt in Regress
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Land Hessen macht gegenüber dem früheren Oberstaatsanwalt Alexander B. Regressansprüche geltend. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe "in diversen Regressverfahren gegen Oberstaatsanwalt B. Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Dienstpflichtverletzungen in einem bislang höheren Millionenbetrag erlassen", sagte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Diese Bescheide sind noch nicht bestandskräftig.
Das Landgericht will an diesem Freitag das Urteil fällen gegen den früheren Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Er muss sich unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue verantworten.
Auch strafrechtlich ist der Komplex nach dem Urteil nicht beendet. Auch gegen zwei weitere Beamte - einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt - wird seit langem ermittelt.
Beide hatten bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eng mit Alexander B. zusammengearbeitet. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt der dpa sagte, ist das eine Verfahren noch offen, das andere wurde an die Staatsanwaltschaft Darmstadt abgegeben.
