
KZ-Wachmann könnte nun doch vor Gericht landen
n-tv
Einem mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann wird Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen vorgeworfen. Ein Gutachter erklärt den heute 100-Jährigen jedoch für prozessunfähig. Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt den Beschluss nach Beschwerden jetzt aber auf.
Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung eines Hauptverfahrens noch abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Das OLG Frankfurt forderte das Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf. "Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird", erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. "Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht."
"Es gibt jetzt die Chance, dass die Verhandlung stattfinden kann. Es ist aber nicht sicher", sagte Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Blick auf das hohe Alter des Beschuldigten sei bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit Eile geboten. Eine Frist für das Landgericht gebe es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll.
