
Kreisweite Stallpflicht wegen Geflügelpest in Wesel
n-tv
Der Kreis Wesel ist dank seiner zahlreichen Feuchtgebiete ein beliebter Rastort für Zugvögel. Bei mehreren tot gefunden Tieren besteht Geflügelpest-Verdacht. Nun gilt eine Stallpflicht.
Wesel (dpa/lnw) - Wegen der starken Ausbreitung der Geflügelpest hat der Kreis Wesel eine kreisweite Stallpflicht angeordnet. Betroffen seien knapp 3.000 Betriebe oder andere Haltungen mit rund 600.000 Tieren, teilte der Kreis mit. Erfahrungsgemäß müsse mit mindestens drei Monaten Dauer gerechnet werden.
Die Tiere müssen in der Zeit in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Auch Geflügelschauen oder -märkte sind verboten.
Zuvor waren im Kreisgebiet etliche tote Wildvögel gefunden worden. Bei mindestens sechs davon sei im Labor ein Geflügelpest-Verdacht diagnostiziert worden. Die Fälle würden derzeit vom zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt.
