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Kommission hält Enteignung in Berlin für möglich

Kommission hält Enteignung in Berlin für möglich

n-tv
Wednesday, June 28, 2023 03:32:48 PM UTC

2021 stimmt eine Mehrheit in Berlin für die Verstaatlichung von Wohnungen großer Konzerne. Der Senat setzt eine Expertenkommission ein, die nun ihren Bericht vorlegt. Darin hält sie das Vorhaben für umsetzbar. Die neue Landesregierung hält davon allerdings wenig.

Die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin hat ihren Abschlussbericht an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner übergeben. Darin kommt das Gremium zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin sei möglich. Vorausgegangen war ein erfolgreicher Volksentscheid in Berlin im September 2021, bei dem eine Mehrheit für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen in der Bundeshauptstadt gestimmt hatte. Wegner lehnt eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne weiterhin ab. "Es ist kein Geheimnis, dass ich, was das Thema Vergesellschaftung angeht, stets skeptisch war", sagte der CDU-Politiker. "Ich halte eine Vergesellschaftung weiterhin für den falschen Weg."

Wegner verwies auf aus seiner Sicht viele rechtliche Punkte, die weiterhin beachtet werden müssten. Er werde sich den Bericht genau anschauen, "dann müssen Schlussfolgerungen gezogen werden". Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin sagte, "es war nicht unsere Aufgabe, eine politische Bewertung vorzunehmen". Es sei auch nicht die Aufgabe gewesen, mögliche Folgerungen zu ziehen oder zu prognostizieren. "Dieses alles ist Sache der Beteiligten und selbstverständlich des Berliner Senats", sagte die frühere SPD-Bundesjustizministerin. "Wir haben uns auf die schwierigen und verfassungsrechtlichen Fragen beschränkt und hoffen, dass wir dazu eine Reihe von Empfehlungen geben konnten."

Der Bericht sei gut 150 Seiten dick. "So viele Seiten hätte es nicht gelohnt vollzuschreiben, wenn es nicht um sehr wichtige Fragen gehen würde", sagte Däubler-Gmelin. Von der Möglichkeit der Vergesellschaftung nach Paragraf 15 des Grundgesetzes sei bisher noch nicht Gebrauch gemacht worden. Deswegen habe die Diskussion der Expertenkommission so lange gedauert, die ihre Arbeit im April 2022 aufgenommen hatte.

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