Klima-Hungerstreik: Camp vom Kanzleramt umgezogen
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Das Hungerstreik-Camp für mehr Klimaschutz ist vom Spreebogenpark im Regierungsviertel in den Invalidenpark umgezogen. Grund für den Umzug am Sonntag sei der Ablauf des bisherigen Versammlungsbescheids gewesen, der unter anderem wegen der anstehenden Fußball-EM nicht verlängert worden sei, hieß es in einer Pressemitteilung der Kampagne "Hungern bis ihr ehrlich seid" am Montag.
"Auch wenn sich das neue Camp im Invalidenpark nicht mehr in Sichtweite zum Kanzleramt befindet, ist die Entschlossenheit der Hungerstreikenden weiter ungebrochen", hieß es. Nach Angaben der Kampagne nimmt der Ingenieur Wolfgang Metzeler-Kick seit 53 Tagen keine Nahrung mehr zu sich, zwei weitere Männer seit 35 beziehungsweise seit 13 Tagen.
Die Streikenden fordern von Bundeskanzler Olaf Scholz "Ehrlichkeit zur Klimakatastrophe und von der Regierung ein radikales Umsteuern in der Klimapolitik". Die Männer wollen durchsetzen, dass Scholz eine Regierungserklärung zur Klimakrise abgibt. Darin solle er sagen, dass der "Fortbestand der menschlichen Zivilisation durch die Klimakrise extrem gefährdet" sei.
Im Extremfall können Menschen den Angaben zufolge einen Hungerstreik 50 bis 70 Tage überleben.
Lahr (dpa/lsw) - Nach einem Leichenfund am Dienstag in einer Wohnung im badischen Lahr (Ortenaukreis) ermittelt die Polizei. Auch eine lebensgefährlich verletzte Frau sei in der Wohnung gefunden worden, die später ihren Verletzungen erlegen sei, teilte die Polizei mit. Eine Zeugin habe die Seniorin und die Leiche eines Seniors entdeckt und die Polizei verständigt. Die genauen Hintergründe seien noch nicht bekannt. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter gebe es nicht. Zu weiteren Details wollte sich die Polizei zunächst nicht äußern.
Nürnberg (dpa/lby) - Im Prozess um die tödlichen Schüsse eines 29 Jahre alten Mannes in Nürnberg lehnt die Verteidigung nach mehr als fünfmonatiger Verhandlung die Mitglieder der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als befangen ab. Der Antrag kam am Dienstag vonseiten der Verteidigung, als eigentlich schon die Urteilsverkündung in dem Prozess geplant war. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückzuweisen, weil er lediglich der Verschleppung des Verfahrens diene.