Karlsruhe kippt Bremer Atomtransportverbot
n-tv
Mit einem eigenen Gesetz untersagt Bremen den Umschlag von Kernbrennstoffen an seinen Häfen. Doch das Verbot steht seit jeher auf wackeligen Beinen. Mehrere Unternehmen klagen dagegen. Die Bundesrichter in Karlsruhe stellen nun fest: Es ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Der Freien Hansestadt Bremen fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots, teilte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. So etwas könne für die friedliche Nutzung der Kernenergie allein der Bund machen. Daran ändere nichts, dass der Senat allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte sich im Juli 2015 nach einer Verhandlung an das Verfassungsgericht gewandt mit der Frage, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das sogenannte Prinzip der Bundestreue verstößt, das eine Umgehung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch Landesrecht verbietet.