Juristen halten Impfpflicht für umsetzbar
n-tv
Immer mehr Politiker aus Bund und Ländern sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Auch Juristen halten die Einführung einer solch strikten Regelung angesichts steigender Corona-Zahlen für angemessen. Dabei gehe es nicht um Zwang, betont der Rechtsprofessor Franz C. Mayer.
Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus bekommen nun auch Rückendeckung von Rechtswissenschaftlern. Renommierte Juristen halten sie für vereinbar mit dem Grundgesetz. In Österreich soll die Impfpflicht im Februar kommen. Mehrere deutsche Ministerpräsidenten sprechen sich ebenfalls dafür aus.
Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wäre nach Ansicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz gedeckt. "Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar - und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen", sagte der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Battis verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. "Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten."
Laufach (dpa/lby) - Zwei Motorradfahrer sind auf der Bundesstraße 26 in Laufach (Landkreis Aschaffenburg) schwer verletzt worden - einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr. Zu dem Unfall kam es, als einer der beiden Männer am Sonntagnachmittag mit seiner Maschine auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Motorrad zusammen, wie die Polizei mitteilte.
Friedrichshafen (dpa/lsw) - Wegen mikrobiologischer Verunreinigungen soll in Teilen des östlichen Bodenseekreises das Trinkwasser abgekocht werden. Betroffen seien die Wasserversorgung Unteres Schussental, Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung, das Gemeindegebiet Langenargen sowie Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren mit der Hochzone rund um Liebenau, teilte das Landratsamt Bodenseekreis am Sonntag mit. Die Kernstadt Tettnang, die vom städtischen Wasserwerk versorgt wird, sei nicht betroffen.