
"Hängt die Grünen"-Plakate müssen runter
n-tv
Der Streit um Anti-Grünen-Plakate einer rechtsextremen Partei findet vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht sein Ende. Die Richter entscheiden, dass es sich bei der Aufschrift "Hängt die Grünen" um Volksverhetzung handelt. Zuvor hatte bereits ein Gericht in Bayern ähnlich entschieden.
Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" müssen abgehängt werden. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen. Das Plakat erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei "geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören".
Damit hob das Oberverwaltungsgericht ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz auf. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass gleichlautende Plakate im sächsischen Zwickau, mit einem Abstand von mindestens hundert Metern von denen der Grünen entfernt, hängen bleiben dürfen. Die Stadt Zwickau hatte zuvor angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Dagegen wehrten sich die Rechtsextremen vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag zunächst erfolgreich.
