Gutachter: Keine Hinweise auf Rufe im Hotel
n-tv
Leipzig (dpa/sn) - Im Prozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen hat ein Gutachter einer weiteren wichtigen Darstellung des Künstlers widersprochen. Es gebe auf den Videos der Überwachungskamera keine Hinweise auf eine Kommunikation zwischen Ofarim und einer Person in der Schlange der Lobby hinter ihm, sagte der forensische Sachverständige Dirk Labudde am Donnerstag im Landgericht Leipzig. Gänzlich auszuschließen sei dies zwar nicht, weil alle Personen mit dem Rücken zur Kamera standen, aber es habe auch keine Geste gegeben, die eine Kommunikation vermuten ließe.
Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Manager des Leipziger Hotels erhoben. Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, soll der Mann nach Darstellung des Sängers gesagt haben. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim selbst. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt. In Interviews hatte Ofarim zudem gesagt, dass jemand hinter ihm gesagt hätte: "Pack’ den Stern weg." Im Prozess selbst hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert.
Der Digitalforensiker hatte tags zuvor bereits gesagt, dass vom Betreten der Lobby bis zum Verlassen des Hotels keine Kette mit einem Davidstern an Ofarim sichtbar gewesen sei. Erst nachdem der Künstler das Hotel verlassen hatte sei ein Geste erkennbar, die auf ein Herausholen des Schmucks hindeute. Wenige Minuten später hatte Ofarim das Instagram-Video aufgezeichnet. Der Digitalforensiker hatte in einem umfangreichen Verfahren sieben Videos der Überwachungskameras ausgewertet und ein 150-seitiges Gutachten erstellt. Tonaufnahmen von dem Vorfall gibt es nicht.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.