
Gutachten für Änderungen beim Finanzausgleich mit Kommunen
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Sachsen-Anhalt sollten nach einem Gutachten in einigen Punkten neu geregelt werden. Das Gutachten sei jetzt veröffentlicht worden, teilte das Finanzministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Dabei gehe es vor allem um die bedarfsgerechte Verteilung der allgemeinen Zuweisungen des Landes zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben - die sogenannten Schlüsselzuweisungen.
Von den Gutachtern seien unter anderem Veränderungen bei den Kriterien vorgeschlagen worden, nach denen sich der Finanzbedarf der Kommunen bemesse. Statt der bisherigen Umlage nach Finanzkraft werde eine Finanzausgleichsumlage und eine Mindestausstattung für finanzschwache Gemeinden empfohlen.
Finanzminister Michael Richter (CDU) sprach von einer wichtigen Grundlage für die Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes in Sachsen-Anhalt. Das Ministerium wolle eine Änderung des Gesetzes ab 2024, die zusammen mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr im September dem Landtag vorgelegt werde. Die kommunalen Spitzenverbände würden dazu angehört.
2023 erhalten Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden nach Ministeriumsangaben insgesamt Zuweisungen in Höhe von fast 1,8 Milliarden Euro vom Land. Davon entfielen rund 880 Millionen Euro auf die Schlüsselzuweisungen. Die Kriterien zur Verteilung dieses Geldes seien im Wesentlichen seit dem Jahr 2013 unverändert geblieben.
