
"Geschmacklose Entgleisung" - Richter muss nicht vor Gericht
n-tv
Ein Richter postet einen diffamierenden Kommentar über Sinti und Roma – und muss trotzdem nicht vor Gericht. Warum das Oberlandesgericht Jena so entschieden hat.
Gera/Jena (dpa/th) - Ein Richter aus Gera muss sich nach einem umstrittenen Facebook-Post über Sinti und Roma nicht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Gera, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel gegen den Beschluss sind nicht möglich.
Die Staatsanwaltschaft Gera hatte dem Richter vorgeworfen, in einer Facebook-Gruppe Sinti und Roma mit reisenden Diebesbanden gleichgesetzt zu haben. Er soll dafür die Bezeichnung "Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche" benutzt haben. Der Richter war am Verwaltungsgericht Gera unter anderem für Asylverfahren zuständig und ist inzwischen an das Thüringer Justizministerium abgeordnet. Wegen der Bedeutung des Falls war die Anklage am Landgericht erhoben worden. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens wurde dort jedoch abgelehnt. Es seien keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht der Volksverhetzung.
Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts. Die Äußerung des betroffenen Richters könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei aber nicht erfüllt.
