
Gericht: Wolf darf nun doch vorerst nicht geschossen werden
n-tv
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Mannheim (dpa/lsw) - Der Wolf im Nordschwarzwald darf nun doch bis auf weiteres nicht geschossen werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden und damit eine Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums erneut außer Kraft gesetzt. Der Aufschub gilt bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts.
Quelle: dpa
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