
Gericht verbietet "Hängt die Grünen"-Plakate
n-tv
Mit einem verwerflichen Wahlslogan sorgt die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" für Aufsehen. Ihr Aufforderung, die Grünen zu "hängen", wird vom Gericht in München kassiert. Die Plakate sind fortan verboten - anders sieht es allerdings in Sachsen aus.
Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter des "III. Weges" Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
Die Formulierung jemanden "zu hängen" werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.

Der Politikwissenschaftler Thomas Biebricher rechnet damit, dass der Streit um die "Lifestyle-Teilzeit" auf dem CDU-Parteitag zumindest im Hintergrund eine Rolle spielen wird. Aktuell dominiere zwar der wirtschaftsliberale Flügel. "Aber natürlich gibt es in der CDU auch andere, die darauf hinweisen, dass die Union immer gut damit gefahren ist, sich dem Neoliberalismus nicht komplett auszuliefern."












