Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder
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Der Mord an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer im Januar 2005 erschütterte nicht nur die Münchner, die Anteilnahme war groß. Sein Mörder sitzt seitdem in Haft. Kommt er bald frei, wird er abgeschoben?
Regensburg (dpa/lby) - Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet, später auch andere Medien.
Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden.
Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.
Auftrieb für die Rechtspopulisten bei der Europawahl: Die AfD steht bei den Jungwählern hoch im Kurs, sie liegt gemeinsam mit der Union ganz vorn. Die Grünen haben bei den jungen Leuten massiv eingebüßt. Grüne Themen wurden längst von anderen abgelöst, analysiert Politikwissenschaftler Thomas König, Professor für Politikwissenschaft und europäische Politik an der Universität Mannheim im Gespräch mit ntv.