Gericht nennt geplante Abschiebungen nach Ruanda illegal
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Für den britischen Premier Sunak ist es eine Niederlage: Ein Berufungsgericht in London nennt das Vorhaben der Regierung, Asylbewerber nach Ruanda abzuschieben, rechtswidrig. Schließlich gelte Ruanda nicht als sicheres Drittland, heißt es.
Ein Gericht hat den umstrittenen Plänen der britischen Regierung zur Abschiebung von Asylbewerbern nach Ruanda einen Riegel vorgeschoben. Das Vorhaben sei rechtswidrig, entschied das Londoner Berufungsgericht. Die Regierung von Premierminister Rishi Sunak will Tausende von Migranten im Rahmen eines im vergangenen Jahr mit Ruanda abgeschlossenen Abkommens abschieben. Dies soll Migranten abschrecken, die in kleinen Booten von Frankreich aus über dem Ärmelkanal nach Großbritannien kommen.
Die Entscheidung ist eine schwere Schlappe für Sunak, der den Stopp des Flüchtlingszustroms als eine seiner fünf Prioritäten bezeichnet hat. Die drei Richter des Berufungsgerichts entschieden mehrheitlich, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland behandelt werden kann. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Mängel des Asylsystems in dem ostafrikanischen Land zu groß seien, erläuterte Richter Ian Burnett den Beschluss. Es bestehe ein echtes Risiko, dass nach Ruanda abgeschobene Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgeschickt würden, wo ihnen Verfolgung und andere unmenschliche Behandlung drohe. Burnett selbst erklärte, er teile diese Einschätzung der anderen beiden Richter nicht.
Im vergangenen Jahr kamen rund 45.000 Migranten in kleinen Booten über dem Ärmelkanal nach Großbritannien - so viel wie nie zuvor. In diesem Jahr sind bisher über 11.000 Menschen auf diesem Weg illegal in das Vereinigte Königreich eingereist. Die britische Regierung hatte vor wenigen Tagen eine Rechnung aufgemacht wonach bei der Abschiebung von Aslybewerbern nach Ruanda mit Kosten von 169.000 Pfund (197.000 Euro) pro Abschiebung gerechnet wird.
Kamenz (dpa/sn) - Sachsens Tourismus hat wieder mehr Menschen einen Job geboten. Im Vorjahr waren in dieser Branche 63.600 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie das sächsische Landesamt für Statistik am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zu 2022 stieg die Beschäftigtenzahl um nahezu ein Prozent, und damit auf den dritthöchsten Stand nach 2018 und 2019.
Halle (dpa/sa) - In einer Spielothek in Halle hat es in der Nacht auf Dienstag gebrannt. Eine Lüftung habe gegen Mitternacht Feuer gefangen, teilte die Polizei am Morgen mit. Die Beamten vermuten einen technischen Defekt als Brandursache. Verletzt wurde niemand. Der Einsatz war am Morgen bereits beendet. Zur Höhe des Sachschadens machte die Polizei bislang keine Angaben.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.