
Gericht kippt Ausschuss-Besetzung im Rat der Stadt Bochum
n-tv
Das NRW-Oberverwaltungsgericht fordert mehr Sitze in den Bochumer Ausschüssen. Damit soll das Wahlergebnis besser abgebildet werden. Dennoch könnten die Kleinstparteien leer ausgehen.
Das NRW-Oberverwaltungsgericht fordert mehr Sitze in den Bochumer Ausschüssen. Damit soll das Wahlergebnis besser abgebildet werden. Dennoch könnten die Kleinstparteien leer ausgehen.
Münster (dpa/lnw) - Nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr muss der Rat der Stadt Bochum seine bisherigen Ausschüsse auflösen und neu bilden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW entschieden und den Fall damit anders eingeschätzt als die Vorinstanz. Der OVG-Beschluss von Donnerstag ist nicht anfechtbar.
Die Ratsgruppe "Die Stadtgestalter" war per Eilverfahren vor Gericht gezogen, weil der Rat im November 2025 beschlossen hatte, die Ausschüsse mit jeweils 15 Sitzen zu bilden. Das führte dazu, dass kleine Fraktionen oder Gruppen keinen Sitz erhielten.
Das sei zwar im Einzelfall einer einzelnen Ausschussbesetzung kein Problem, so das OVG mit Sitz in Münster in seiner Begründung. Beim Blick auf die Besetzung aller Ausschüsse müsse das Wahlergebnis allerdings abgebildet werden. Diese Spiegelbildlichkeit sei ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. In dem Eilantrag hatte die Gruppe die Auflösung der Ausschüsse gefordert.
Die Bestimmung der Mitgliederzahlen in den Ausschüssen liege zwar im Ermessen des Rates, teilte das OVG mit. Dabei gehe es auch um die effektive Arbeit in den Ausschüssen. Es müsse "grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild des Rates sein und dessen Zusammensetzung widerspiegeln", so das Gericht in Münster.













