Gericht öffnet Tür für Wirecard-Entschädigung
n-tv
Zahlreiche Anleger haben im Fall des wohl durch Betrug insolvent gegangenen Finanzdienstleisters Wirecard die Wirtschaftsprüfer EY verklagt. Bislang blitzten sie damit vor Gericht ab. Nun aber rügt die nächste Instanz die Entscheidung und macht erhebliche Nachlässigkeiten geltend.
Im Wirecard-Skandal können frustrierte Anleger nach ihren immensen Kursverlusten nun doch auf Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hoffen. Diese hatte die falschen Bilanzen des ehemaligen Dax-Konzerns testiert. Das Münchner Oberlandesgericht machte in einem vorläufigen Hinweis gravierende Zweifel an den Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz publik. Dabei hatte das Münchner Landgericht Klagen gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Laut OLG hätte das Landgericht - analog zum Dieselskandal - sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig handelte.
Der vorläufige Hinweis bedeutet nicht, dass das OLG die Wirtschaftsprüfer von EY in jedem Fall für mitverantwortlich hält, oder dass ein Erfolg der Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nun garantiert wäre. Allerdings machte der 8. Zivilsenat des OLG sehr deutlich, dass das Landgericht sich nach seiner Einschätzung viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst hat.