Geimpft, getestet, genesen: Verordnung setzt auf 3G-Regel
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Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz gelten von heute an leicht veränderte Corona-Regeln. So müssen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern die Teilnehmer von Veranstaltungen in Innenräumen nachweislich entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die sogenannte 3G-Regel gilt unter anderem auch für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik und Körperpflege.
Mit der neuen Landesverordnung setzt das Land um, worauf sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit den anderen Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 10. August geeinigt hatten. Die inzwischen 25. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis zum 11. September befristet. Die meisten bisherigen Regelungen zur Corona-Pandemie gelten weiter, etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Im öffentlichen Raum sind Treffen mit maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet.Vorwürfe gibt es zahlreiche. Sie scheinen sich langsam zu einem Muster Russlands zu verdichten. Das Land lockt offenbar Männer ärmerer Länder mit vermeintlichen Hilfsjobs an und schickt sie dann als Invasoren in die Ukraine. Hunderte scheinen betroffen. Sri Lanka fordert die Rückkehr von 800 Männern.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Grundsteuermodell für den Südwesten ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber darf die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erheben - ohne Berücksichtigung der darauf stehenden Gebäude, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag entschied. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.