Fitnessstudio darf Vertrag nicht verlängern
n-tv
Ein Mitglied kündigt seinen Vertrag mit einem Fitnessstudio fristgemäß. Doch wegen der Corona-Pandemie verlängert das Studio die Laufzeit um die Schließungsmonate. Mit einer Klage dagegen bekommen Verbraucherschützer nun Recht.
Ein Fitnessstudio darf einen Vertrag nicht um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängern. Dies untersagte das Landgericht Würzburg einem Betreiber von Fitnessstudios und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Der Verband hatte E-Mail-Anschreiben des Betreibers als irreführend kritisiert.
Das Urteil ist für Verbraucher "ein positives Signal", erklärte vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. Das Gericht sehe weder eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Beiträgen während der behördlich angeordneten Schließmonate noch für die einseitige Vertragsverlängerung. Ein Kunde hatte seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio noch vor Beginn der Corona-Pandemie zum 31. Oktober 2020 gekündigt. Später teilte ihm der Betreiber per E-Mail mit, dass sich sein Vertrag aufgrund der behördlichen Schließungszeit um drei Monate verlängere. Nach Widerspruch des Kunden erklärte der Betreiber, bereits mehrere Gerichte hätten so entschieden.
Ein Kind mit einer Wasserpistole hat nahe einem Wahllokal im baden-württembergischen Wellendingen im Landkreis Rottweil einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Polizei in Konstanz berichtete, ging gegen 11 Uhr per Notruf die Mitteilung ein, dass ein Mann offenbar mit einer Pistole im Hosenbund am Schlossplatz die Hauptstraße entlanggehe.